NurTermin
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Einwilligung und UWG

Jede Anfrage beginnt mit einer Bitte um Kontakt.

Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist in Deutschland nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Deshalb entstehen unsere Anfragen ausschließlich so: Eine Person füllt auf einer unserer Seiten ein Formular aus und bittet um Beratung. Was sie dabei bestätigt, was wir dokumentieren und was das für Ihren Anruf bedeutet, steht hier.

01 / Herkunft

Woher die Anfragen kommen.

Wir betreiben eigene Kampagnen in Deutschland, zum Beispiel für Photovoltaik, Wärmepumpen, Versicherungen und Treppenlifte. Interessenten sehen eine Anzeige oder Seite zu ihrem Thema, füllen ein Formular aus und bitten um eine Beratung oder ein Angebot. Erst dann existiert eine Anfrage.

Was wir nicht tun: keine gekauften Adresslisten, keine Kaltakquise, keine Anfragen aus fremden Quellen, keine Weitergabe derselben Anfrage an mehrere Unternehmen.

02 / Einwilligung

Was die Person bestätigt.

Die Einwilligung bezieht sich auf das konkrete Anliegen der Anfrage. Sie ist keine Erlaubnis für Werbung zu anderen Themen.

Mit dem Absenden bestätigt die Person,

  • 01dass sie zu ihrem Anliegen von einem Unternehmen kontaktiert werden möchte, telefonisch oder per E-Mail,
  • 02dass ihre Angaben dafür an dieses Unternehmen weitergegeben werden,
  • 03dass sie die Datenschutzhinweise der Kampagne zur Kenntnis genommen hat.

03 / Nachweis

Was wir dokumentieren.

Auf Wunsch teilen wir Ihnen zu jeder gelieferten Anfrage Zeitpunkt und Quelle mit, damit Sie im Zweifel nachweisen können, dass die Person um Kontakt gebeten hat.

  • 01Zeitpunkt der Anfrage
  • 02Quelle: Kampagne und Seite, auf der angefragt wurde
  • 03die Angaben der Person: Name, Telefonnummer, PLZ und Ort, Anliegen
  • 04an welches Unternehmen die Anfrage weitergegeben wurde

04 / Praxis

Was das für Ihren Anruf bedeutet.

  1. 01

    Zeitnah anrufen

    Die Einwilligung gilt für das Anliegen, das die Person angefragt hat. Wochen später wirkt der Anruf wie Kaltakquise, auch wenn er es rechtlich nicht ist.

  2. 02

    Den Bezug nennen

    „Sie haben am Dienstag über unsere Seite eine Beratung zu einer PV-Anlage angefragt.“ Der Bezug öffnet das Gespräch und zeigt, dass Sie nicht ins Blaue anrufen.

  3. 03

    Informationspflichten beachten

    Beim ersten Kontakt gelten die Informationspflichten der DSGVO: wer Sie sind, woher Sie die Daten haben, wofür Sie sie nutzen. Ein Satz am Telefon und ein Hinweis in der Terminbestätigung genügen in der Praxis.

  4. 04

    Nein heißt nein

    Sagt die Person, dass sie keinen Kontakt mehr wünscht, endet die Kontaktaufnahme. Melden Sie uns die Anfrage als „kein Interesse“; sie wird nicht berechnet.

  5. 05

    Nur für dieses Anliegen

    Die Daten dienen der Kontaktaufnahme zum angefragten Thema. Keine Weitergabe, kein Newsletter, keine Werbung zu anderen Produkten.

05 / Besonderheiten

Versicherung und Datenschutz.

Versicherung

Für Vermittler ist die Einwilligung der Kern jeder Anfrage. Bei unseren Versicherungsanfragen bezieht sich die Bitte um Kontakt ausdrücklich auf eine Beratung zu Absicherung oder Vorsorge. Was Vermittler vor dem Kauf von Leads prüfen sollten, steht im Ratgeber zu Versicherungsleads.

Datenschutz

Wir erheben nur, was für die Kontaktaufnahme nötig ist, und geben jede Anfrage an genau ein Unternehmen. Ab Erhalt sind Sie für die Daten selbst verantwortlich. Wir empfehlen, Anfragen ohne Termin nach Abschluss Ihrer Kontaktversuche zu löschen. Wie wir mit Ihren eigenen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

06 / Fragen

Fragen zur Einwilligung.

Darf ich einen Interessenten aus einer NurTermin-Anfrage anrufen?
Ja. Die Person hat in der Anfrage selbst um Kontakt gebeten und eingewilligt, dazu von einem Unternehmen kontaktiert zu werden. Die Einwilligung bezieht sich auf ihr Anliegen; rufen Sie zeitnah an und nennen Sie den Bezug.
Bekomme ich einen Nachweis der Einwilligung?
Ja. Zu jeder Anfrage nennen wir Ihnen auf Wunsch Zeitpunkt und Quelle, damit Sie im Zweifel belegen können, dass die Person um Kontakt gebeten hat.
Was ist, wenn die Person sagt, sie habe nie angefragt?
Dann melden Sie uns das. Die Anfrage wird nicht berechnet, und wir prüfen die Quelle.
Nutzt NurTermin gekaufte Adressen oder Kaltakquise?
Nein. Jede Anfrage entsteht auf einer unserer eigenen Seiten durch die Person selbst. Wir kaufen keine Listen und rufen niemanden unaufgefordert an.
Gilt das auch für Versicherungsanfragen?
Gerade dort. Bei unseren Versicherungsanfragen bezieht sich die Bitte um Kontakt ausdrücklich auf eine Beratung zu Absicherung oder Vorsorge. Ohne diese Einwilligung wäre der Anruf bei Verbrauchern unzulässig.

Pilot

4 Wochen testen. Die ersten 3 vereinbarten Termine berechnen wir nicht.

Eine Branche, eine Region, exklusive Anfragen. Keine Mindestabnahme, keine Laufzeit, keine Vorauszahlung.